Bezüge der gewählten Gemeindemandatare

Neue Verordnung über Bürgermeistergehalt und Sitzungsgelder

In der 2. Gemeindevertretungssitzung am Mittwoch 21.10. wurden neue Verordnungen über die Bezüge der gewählten Gemeindemandatare festgelegt. Mit den Stimmen der VP wurde die neue Verordnung über den Monatsbezug des Bürgermeisters erlassen. Die Verordnung über die Entschädigung des Vizebpürgermeisters und die Sitzungsgelder wurde einstimmig verabschiedet.

Das Bürgermeistergehalt ist mit 47% des geltenden Monatsbezugs gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes festgelegt. Das entspricht im Jahr 2020 EUR 7126,18 (14 mal im Jahr = EUR 99766,57), und erhöht sich ab 2022 alle 2 Jahre um 1,5% zusätzlich zur jährlichen Anpassung der Politkergehälter.

Die Entschädigung des Vizebürgermeisters ist mit 2% des geltenden Monatsbezugs gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes festgelegt. Das entspricht 2020 EUR 303,24 (14 mal im Jahr = EUR 4245,39) und wird jährlich wie die Politikergehälter angepasst. Zusätzlich erhält der Vizebürgermeister auch Sitzungsgelder.

Gemeindevertreter*innen erhalten pro Sitzung 0,17% des geltenden Monatsbezugs gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes, das sind 2020 EUR 25,78. Ein Gemeindevorstand erhält für Vorstandsitzungen pro Stunde 0,1% des geltenden Monatsbezugs gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes, das sind 2020 EUR 15,16.

Vorarlberg ist das einzige Bundesland, in dem die Gemeindevertretung das Bürgermeistergehalt bestimmt. Das Land Vorarlberg legt für Gemeinden mit 3001 bis 5000 Einwohner ein Mindest- und Höchstbetrag von EUR 2888,36 bis EUR 8554,34 (für das Jahr 2020) fest. Alle anderen Bundesländer haben fixe Bezüge, die überall deutlich geringer sind (NÖ EUR 3313,78 bis Salzburg EUR 6244,50). Details siehe hier.